Zweigniederlassung
Räumlich getrennte selbstständige Betriebsstätte eines Unternehmens
Eine Zweigniederlassung ist eine rechtlich unselbstständige, aber wirtschaftlich eigenständige Niederlassung eines Unternehmens, die sich an einem anderen Ort als der Hauptsitz befindet. Sie verfügt über eigene Geschäftsräume, Personal und Führung, handelt jedoch unter dem Namen der Hauptniederlassung. Eine Zweigniederlassung muss im Handelsregister eingetragen werden, wenn sie eine gewisse Selbstständigkeit aufweist. Sie kann Verträge abschließen, Rechnungen ausstellen und rechtlich relevante Geschäfte tätigen, allerdings stets im Namen des Hauptunternehmens. Die Gründung einer Zweigniederlassung erfordert die Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht und ggf. bei weiteren Behörden. In internationalen Kontexten gelten zusätzliche rechtliche Anforderungen. Die Zweigniederlassung bietet Unternehmen die Möglichkeit, geografisch zu expandieren, ohne eine neue juristische Person zu gründen, und fördert dadurch die Marktdurchdringung in neuen Regionen.