Vorstand

Leitungsorgan in Unternehmen oder privaten und öffentlichen Rechtsformen

Der Vorstand ist für die Geschäftsführung und Vertretung der Organisation zuständig. Bei einer Aktiengesellschaft wird der Vorstand vom Aufsichtsrat bestellt und besteht oft aus mehreren Personen mit unterschiedlichen Ressorts (z. B. Finanzen, Vertrieb, Technik). Der Vorstand vertritt die AG gerichtlich und außergerichtlich und ist dabei grundsätzlich weisungsunabhängig. Seine Aufgaben umfassen u. a. die Unternehmensplanung, das Risikomanagement, den Jahresabschluss und die Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. Die Amtszeit ist befristet, kann aber verlängert werden. Vorstände unterliegen einer besonderen Treue- und Sorgfaltspflicht gegenüber der Gesellschaft. Sie haften persönlich bei Pflichtverletzungen. Der Vorstand ist zentraler Bestandteil der Organstruktur einer AG und unterscheidet sich damit grundlegend von der Geschäftsführung einer GmbH.