Vollmacht
Rechtsgeschäftliche Ermächtigung zur Vertretung eines Unternehmens
Eine Vollmacht berechtigt eine Person dazu, im Namen eines Unternehmens rechtserhebliche Erklärungen abzugeben oder Handlungen vorzunehmen. Sie kann allgemein (Generalvollmacht) oder für bestimmte Aufgabenbereiche (Spezialvollmacht) erteilt werden. Die häufigsten Formen im Unternehmenskontext sind Prokura und Handlungsvollmacht. Vollmachten können schriftlich, mündlich oder stillschweigend erteilt werden, wobei bestimmte Arten – z. B. Prokura – ins Handelsregister eingetragen werden müssen. Eine rechtswirksam erteilte Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, das Unternehmen nach außen zu vertreten, was besonders in Abwesenheit der Geschäftsführung wichtig ist. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.