Vollhafter

Gesellschafter mit unbeschränkter persönlicher Haftung

Ein Vollhafter ist ein Gesellschafter, der unbeschränkt, unmittelbar und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Dies ist typisch bei Personengesellschaften wie der offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder der Kommanditgesellschaft (KG) für den Komplementär. Der Vollhafter haftet nicht nur mit seiner Einlage, sondern auch mit seinem Privatvermögen. Dies unterscheidet ihn grundlegend von Gesellschaftern in Kapitalgesellschaften, deren Haftung auf die Einlage beschränkt ist. Die Stellung als Vollhafter bedeutet ein hohes Risiko, geht aber oft mit größerem Einfluss auf Geschäftsführung und Entscheidungsprozesse einher. Die persönliche Haftung erhöht das Vertrauen von Gläubigern, wirkt sich aber auch auf die private Vermögensplanung aus. Der Vollhafter kann für unternehmerische Fehler oder finanzielle Schwierigkeiten der Gesellschaft persönlich in Anspruch genommen werden.