Vertretungsbefugnis

Recht zur rechtlichen Vertretung eines Unternehmens nach außen

Die Vertretungsbefugnis beschreibt das Recht einer Person, für ein Unternehmen nach außen rechtsverbindlich zu handeln. Sie kann sich aus der Organstellung (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder aus einer erteilten Vollmacht (z. B. Prokura) ergeben. In Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG ist die Vertretungsbefugnis im Handelsregister eingetragen und damit für Dritte ersichtlich. Es gibt Einzelvertretungsbefugnis (eine Person allein) und Gesamtvertretung (mehrere gemeinsam). Die Vertretungsbefugnis umfasst den Abschluss von Verträgen, die Teilnahme an Verhandlungen oder das Führen von Prozessen. Ihre Reichweite kann gesetzlich oder satzungsmäßig eingeschränkt sein, wobei solche Einschränkungen im Außenverhältnis meist keine Wirkung entfalten.