Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG
Kapitalgesellschaft mit geringem Startkapital als Variante der GmbH
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Sonderform der GmbH, die in Deutschland seit 2008 existiert. Sie wurde eingeführt, um Gründungen mit geringem Startkapital zu ermöglichen. Im Gegensatz zur klassischen GmbH ist kein Mindeststammkapital von 25.000 € erforderlich – es reicht bereits 1 € aus. Allerdings besteht die Pflicht, jährlich 25 % des Gewinns in eine Rücklage einzustellen, bis das Kapital der Mindesthöhe einer GmbH entspricht. Die UG bietet eine haftungsbeschränkte Rechtsform mit geringem Gründungsaufwand und ist besonders bei Start-ups beliebt. Wie bei der GmbH erfolgt die Gründung durch notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister. Die UG kann später in eine GmbH umgewandelt werden. Sie unterliegt denselben steuerlichen und rechtlichen Pflichten wie andere Kapitalgesellschaften, ist jedoch ein niedrigschwelliger Einstieg in die Unternehmenswelt. Die Geschäftsführung einer UG kann jedoch nur von natürlichen Personen ausgeübt werden.