Stille Gesellschaft
Beteiligung einer Person an einem Unternehmen ohne nach außen sichtbare Rolle
Die stille Gesellschaft ist eine besondere Form der Unternehmensbeteiligung, bei der sich eine natürliche oder juristische Person mit einer Vermögenseinlage am Handelsgewerbe eines anderen beteiligt, ohne nach außen in Erscheinung zu treten. Der stille Gesellschafter ist nicht im Handelsregister eingetragen und haftet nicht gegenüber Dritten. Er erhält im Gegenzug eine Beteiligung am Gewinn (und ggf. Verlust) des Unternehmens. Die stille Gesellschaft ist formfrei, bedarf aber eines schriftlichen Vertrags zur rechtlichen Klarstellung. Sie wird häufig zur kurzfristigen Kapitalbeschaffung genutzt und kann flexibel ausgestaltet werden. Die stille Gesellschaft endet in der Regel durch Kündigung oder Tod des stillen Gesellschafters.