Stiftung

Vermögensgebundene juristische Person mit dauerhaftem Zweck

Eine Stiftung ist eine juristische Person, die mit einem Vermögen ausgestattet wird, das dauerhaft einem bestimmten Zweck dienen soll – sei es gemeinnützig, privatnützig oder unternehmensbezogen. Die Stiftung wird durch eine Stiftungssatzung gegründet und erhält ihre Rechtsfähigkeit durch behördliche Anerkennung. Typisch ist, dass die Stiftung keine Mitglieder hat, sondern von einem Vorstand oder Kuratorium geleitet wird. Stiftungen unterliegen staatlicher Aufsicht, insbesondere zur Sicherung des Stiftungszwecks. Es gibt verschiedene Arten von Stiftungen, z. B. gemeinnützige Stiftungen, Familienstiftungen oder Unternehmensstiftungen. In der Wirtschaft kann eine Stiftung als Gesellschafter einer GmbH auftreten. Sie ist auf Dauerhaftigkeit und Zweckbindung des Vermögens ausgerichtet.