Stammkapital

Kapitalausstattung einer GmbH die bei Gründung eingebracht werden muss

Das Stammkapital ist das in der Satzung festgelegte Kapital, das die Gesellschafter bei Gründung einer GmbH einbringen. Es dient als Haftungsgrundlage gegenüber Gläubigern und muss mindestens 25.000 Euro betragen. Jeder Gesellschafter übernimmt dabei einen bestimmten Geschäftsanteil. Bei der Gründung müssen mindestens 12.500 Euro tatsächlich eingezahlt werden, damit die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden kann. Das Stammkapital darf nicht durch Verluste aufgezehrt werden, ohne dass dies im Jahresabschluss ersichtlich ist. Änderungen am Stammkapital, etwa Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, sind beschluss- und eintragungspflichtig. Das Stammkapital unterscheidet sich vom Eigenkapital, da es eine feste Größe darstellt und nicht die aktuelle wirtschaftliche Lage widerspiegelt. Auch bei einer AG muss ein bestimmter Betrag eingebracht werden. Dieses bezeichnet man jedoch als Grundkapital.