Sitzverlegung
Änderung des rechtlichen Unternehmenssitzes
Die Sitzverlegung bezeichnet die Verlegung des satzungsmäßigen Unternehmenssitzes an einen neuen Ort. Dieser Sitz ist im Handelsregister eingetragen und bestimmt u. a. die örtliche Zuständigkeit von Registergericht und Finanzamt. Die Sitzverlegung erfordert eine Änderung der Satzung und muss durch einen Gesellschafterbeschluss beschlossen und notariell beurkundet werden. Die neue Adresse muss im Handelsregister eingetragen werden, damit sie rechtlich wirksam ist. Neben der rechtlichen Verlegung kann es auch eine rein faktische Verlagerung der Geschäftsanschrift geben, was ebenfalls meldepflichtig ist. Die Sitzverlegung kann strategische, steuerliche oder organisatorische Gründe haben.