Satzung
Gründungsdokument einer Kapitalgesellschaft mit rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Satzung ist ein zentraler Bestandteil bei der Gründung insbesondere von Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG. Sie enthält die grundlegenden Bestimmungen zur Organisation, zum Zweck und zur Struktur der Gesellschaft. Dazu zählen Angaben zum Unternehmensgegenstand, zum Firmennamen, zum Sitz, zur Höhe des Stamm- bzw. Grundkapitals sowie zur Bestellung und Abberufung der Organe. Die Satzung ist schriftlich zu verfassen und notariell zu beurkunden. Änderungen der Satzung bedürfen in der Regel eines Gesellschafter- oder Hauptversammlungsbeschlusses und müssen im Handelsregister eingetragen werden. Die Satzung bildet die rechtliche Grundlage für das Innenverhältnis der Gesellschaft und ihre Beziehungen zu Dritten. Darin unterscheidet sie sich im Gesellschaftsvertrag, der die beziehung zwischen den Gesellschaftern, aber nicht die interne Organisation und den Betrieb der Gesellschaft festlegt.