Rumpfgeschäftsjahr
Verkürztes Geschäftsjahr und damit nicht 12 Monaten entspricht
Ein Rumpfgeschäftsjahr ist ein Geschäftsjahr, das kürzer als zwölf Monate ist. Es entsteht typischerweise bei der Neugründung eines Unternehmens, wenn der Beginn des Geschäftsbetriebs nicht auf den 1. Januar fällt, oder bei der Umstellung des Geschäftsjahres, z. B. zur Anpassung an einen Konzernabschluss. Während eines Rumpfgeschäftsjahres gelten die gleichen steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten wie in einem regulären Geschäftsjahr – etwa zur Buchführung, Erstellung des Jahresabschlusses und steuerlichen Erklärungspflichten. Die Dauer kann wenige Tage bis elf Monate betragen. Ein Rumpfgeschäftsjahr ist im Handelsregister anzugeben und wird häufig auch im Gesellschaftsvertrag festgehalten. Es ist steuerlich relevant, da es Auswirkungen auf Freibeträge, Gewinnverteilung und Abschreibungen haben kann. Unternehmen müssen Rumpfgeschäftsjahre klar deklarieren, um Missverständnisse bei der Bilanzierung oder Besteuerung zu vermeiden.