Registergericht

Amtsgericht mit Zuständigkeit für Handelsregistereinträge

Das Registergericht ist die Abteilung des zuständigen Amtsgerichts, die das Handelsregister führt und über die Eintragungen entscheidet. Es prüft alle Anmeldungen auf ihre formale und inhaltliche Richtigkeit und kann fehlerhafte oder unvollständige Anträge zurückweisen. Zuständig ist jeweils das Gericht am Sitz des Unternehmens. Das Registergericht ist auch verantwortlich für die Veröffentlichung der Eintragungen und die Führung der Akten. In Fällen von Streitigkeiten über Eintragungen kann eine Beschwerde beim Landgericht eingelegt werden. Die Tätigkeit des Registergerichts dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und stellt sicher, dass nur korrekte und überprüfte Daten in das Handelsregister gelangen.