Registerbekanntmachung

Öffentliche Mitteilung über Handelsregistereintragungen

Eine Registerbekanntmachung ist die offizielle Veröffentlichung von Handelsregistereinträgen durch das Registergericht und werden unter www.registerbekanntmachungen.de veröffentlicht. Sie enthält Angaben über neu gegründete Unternehmen, Änderungen bei Geschäftsführung, Sitzverlegungen, Kapitalveränderungen, Umfirmierungen oder Löschungen. Die Bekanntmachung dient der Transparenz und soll Dritten ermöglichen, sich über rechtlich relevante Vorgänge zu informieren. Sie ist auch Voraussetzung für die Publizitätswirkung bestimmter Eintragungen. In der Regel erfolgt die Bekanntmachung automatisch nach Eintragung durch das Gericht. Fehlerhafte Bekanntmachungen können berichtigt werden. Registerbekanntmachungen sind Teil des öffentlichen Registers und jederzeit online abrufbar.