Rechtsformzusatz

Gesetzlich vorgeschriebene Ergänzung zum Firmenname zur Kennzeichnung der Rechtsform

Der Rechtsformzusatz ist ein verpflichtender Bestandteil des Firmennamens und zeigt die gewählte Rechtsform des Unternehmens an – z. B. 'GmbH', 'AG', 'KG', 'OHG' oder 'UG (haftungsbeschränkt)'. Er informiert Geschäftspartner, Behörden und Kunden über das rechtliche Haftungs- und Organisationsmodell der Firma. Der Zusatz muss klar, eindeutig und gesetzlich korrekt sein. Eine unzulässige oder irreführende Bezeichnung kann zur Zurückweisung durch das Registergericht führen. Bei Änderungen der Rechtsform muss der Rechtsformzusatz entsprechend angepasst werden. Der Zusatz schafft Transparenz und schützt vor falschen Erwartungen hinsichtlich der Haftung.