Prokurist

Mit Prokura ausgestattete Person im Unternehmen

Der Prokurist ist ein besonders bevollmächtigter Vertreter eines Unternehmens, der mit der Prokura ausgestattet ist. Damit erhält er weitreichende Befugnisse zur rechtsverbindlichen Vertretung der Gesellschaft in nahezu allen Geschäftsangelegenheiten. Prokuristen sind im Handelsregister eingetragen, was Dritten die Überprüfung ihrer Vertretungsbefugnis erleichtert. Sie dürfen selbstständig Verträge schließen, Mitarbeiter einstellen und betriebliche Entscheidungen treffen. Die Bestellung eines Prokuristen entlastet die Geschäftsleitung und schafft Flexibilität. Allerdings sind bestimmte Geschäfte, etwa Grundstücksverkäufe oder Insolvenzanmeldungen, von der Prokura ausgenommen. Prokuristen unterliegen den Weisungen der Geschäftsführung, können aber im rechtlichen Außenverhältnis weitreichend agieren.