Person mit Kaufmannseigenschaft
Natürliche oder juristische Person die nach HGB als Kaufmann gilt
Als Person mit Kaufmannseigenschaft gilt, wer ein Handelsgewerbe betreibt und damit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unterliegt. Man differenziert zwischen verschiedenen Arten von Kaufmännern. So gibt es die Art des Musskaufmanns. Zu der Kategorie Formkaufmann gehören Unternehmen, die durch ihre Rechtsform zum Kaufmann werden, während Kannkaufaufmänner, Unternehmer sind, die freiwillig die Kaufmannseigenschaft annehmen. Kaufleute sind zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet, müssen eine ordnungsgemäße Buchführung führen und unterliegen speziellen handelsrechtlichen Regelungen, etwa zur Prokura oder zu kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten. Die Kaufmannseigenschaft bestimmt auch, ob ein Unternehmen bestimmte Rechtsgeschäfte tätigen darf oder besonderen Formvorschriften unterliegt. Wer kein Handelsgewerbe betreibt, gilt als Nichtkaufmann und unterliegt ausschließlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).