Partnerschaftsgesellschaft

Gesellschaftsform für Freiberufler um gemeinsam ihre freiberufliche Tätigkeit auszuüben

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine besondere Personengesellschaft für die gemeinsame Berufsausübung von Freiberuflern. Sie wurde mit dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz eingeführt, um eine flexible, aber rechtlich abgesicherte Organisationsform zu bieten. Die Partner haften grundsätzlich persönlich, jedoch nicht für Fehler anderer Partner – eine Besonderheit gegenüber anderen Gesellschaftsformen. Die Partnerschaft ist rechtsfähig und wird ins Partnerschaftsregister eingetragen. Eine Firma muss den Namen mindestens eines Partners sowie den Zusatz 'Partnerschaft' oder 'PartG' enthalten. Die interne Organisation kann frei gestaltet werden, wobei der Gesellschaftsvertrag die Zusammenarbeit, Gewinnverteilung und Vertretungsbefugnisse regelt. Die PartG ermöglicht Freiberuflern eine rechtlich und steuerlich transparente Form der Zusammenarbeit. Zu diesen freien Berufen zählen Ärzte, Krankengymnasten, Diplom-Psychologen, Rechtsanwälte, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Journalisten, Übersetzer, Schriftsteller.