Organe der Gesellschaft
Unter den Organen einer Gesellschaft versteht man verschiedene Bestandteile in einer juristischen Person
Organe einer Gesellschaft sind die rechtlich vorgesehenen Institutionen, durch die die Gesellschaft handelt und die ihre internen und externen Aufgaben wahrnehmen. Je nach Rechtsform bestehen unterschiedliche Organe: Bei der GmbH sind dies die Geschäftsführung und ggf. die Gesellschafterversammlung; bei der AG der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Diese Organe haben unterschiedliche Zuständigkeiten – von der täglichen Geschäftsleitung bis hin zur Kontrolle und strategischen Ausrichtung. Die Organe handeln für die Gesellschaft und vertreten sie nach außen. Ihre Rechte und Pflichten sind gesetzlich geregelt, Verstöße können zu Haftungsansprüchen führen. Die Zusammensetzung, Bestellung und Abberufung von Organmitgliedern erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Gesellschaftsverträge und gesetzlichen Vorgaben.