OHG (offene Handelsgesellschaft)

Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern die unbeschränkt haften

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, die auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen haften. Die OHG kann ohne ein bestimmtes Mindestkapital gegründet werden. ISe ist keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber in bestimmten Punkten Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Die OHG kann vor Gericht klagen und verklagt werden, Recht erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und Rechte an Grundstücken erhalten und Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft sein. Sie entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags und die Eintragung ins Handelsregister. Die Geschäftsführung und Vertretung erfolgt grundsätzlich gemeinschaftlich, kann jedoch im Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt werden.