Offenlegung

Veröffentlichungspflicht wirtschaftlicher Unternehmensdaten

Die Offenlegung ist die gesetzliche Pflicht von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften, ihre Jahresabschlüsse sowie gegebenenfalls Lageberichte, Prüfungsberichte und Gesellschafterlisten zu veröffentlichen. Ziel ist es, Transparenz im Geschäftsverkehr zu schaffen und potenziellen Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu gewähren. Die Unterlagen müssen elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Abhängig von der Größenklasse des Unternehmens (klein, mittelgroß, groß) variiert der Umfang der offenzulegenden Informationen. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht können durch Ordnungsgelder geahndet werden.