Notarielle Beglaubigung

Bestätigung der Echtheit von Unterschriften oder Dokumenten durch einen Notar

Die notarielle Beglaubigung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, bei dem ein Notar die Echtheit einer Unterschrift oder Abschrift bestätigt. Sie wird insbesondere im Gesellschaftsrecht benötigt, etwa bei der Anmeldung zum Handelsregister, bei Änderungen von Gesellschaftsverträgen oder bei Geschäftsführerwechseln. Durch die Beglaubigung wird sichergestellt, dass die betreffenden Erklärungen von den tatsächlich Berechtigten stammen. Die notarielle Beglaubigung unterscheidet sich von der notariellen Beurkundung: Während Letztere den gesamten Inhalt eines Dokuments umfasst, betrifft die Beglaubigung ausschließlich die Echtheit der Unterschrift. Der Notar prüft dabei die Identität des Unterzeichners und vermerkt den Beglaubigungsvermerk mit Datum und Siegel. Die Beglaubigung erhöht die Rechtssicherheit und ist in vielen unternehmensrechtlichen Vorgängen zwingend erforderlich.