Niederlassung
Eine organisatorisch selbständige Betriebsstätte eines Unternehmens
Eine Niederlassung ist eine dauerhafte, räumlich getrennte Betriebsstätte eines Unternehmens, die unter eigenem Namen und mit einer gewissen Selbstständigkeit tätig wird. Sie gehört rechtlich zum Hauptunternehmen und muss der gleichen Geschäftstätigkeit wie die Hauptniederlassung nachkommen. Es wird unterschieden zwischen Hauptniederlassung, Zweigniederlassung und unselbstständiger Betriebsstätte. Eine Zweigniederlassung ist im Handelsregister eingetragen, sofern sie eine eigene Leitung, Buchführung und Außenwirkung besitzt. Die Gründung einer Niederlassung dient häufig der regionalen Präsenz, besseren Kundennähe oder der Spezialisierung auf bestimmte Geschäftsfelder. Trotz organisatorischer Unabhängigkeit bleibt die rechtliche Verantwortung beim Hauptunternehmen. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt und ggf. im Handelsregister.