Natürliche Person
Jeder lebende Mensch mit eigener Rechtsfähigkeit
Eine natürliche Person ist ein Mensch als Rechtssubjekt – also Träger von Rechten und Pflichten im juristischen Sinne. Sie besitzt von Geburt an bis zum Tod Rechtsfähigkeit, d. h. sie kann Verträge schließen, Eigentum erwerben, verklagt werden und vor Gericht klagen. Im Gegensatz zur juristischen Person ist die natürliche Person keine künstlich geschaffene Organisation, sondern das Individuum selbst. In wirtschaftlicher Hinsicht können natürliche Personen als Einzelunternehmer oder Gesellschafter auftreten, z. B. in einer GbR oder als Komplementär in einer KG. Die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen ist essenziell im Gesellschaftsrecht, insbesondere hinsichtlich Haftung, Vertretung und Steuerpflicht. Natürliche Personen haften grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, sofern sie keine haftungsbeschränkte Rechtsform gewählt haben. Auch im Datenschutz- und Arbeitsrecht spielt die natürliche Person eine zentrale Rolle, da diese Gesetze insbesondere auf den Schutz individueller Rechte abzielen.