Namensänderung

Änderung der offiziellen Firma eines Unternehmens im Handelsregister

Eine Namensänderung im Unternehmenskontext bezieht sich auf die Änderung der Firmierung, also des rechtlich eingetragenen Unternehmensnamens. Diese Änderung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z. B. bei strategischer Neuausrichtung, Fusionen oder zur besseren Marktpositionierung. Eine Namensänderung ist eintragungspflichtig und bedarf eines Gesellschafterbeschlusses sowie der notariellen Beurkundung. Die Änderung wird dem Handelsregister gemeldet und dort veröffentlicht. Nach der Eintragung dürfen Geschäftsdokumente nur noch mit der neuen Firma geführt werden.