Nachtrag
Ergänzende oder korrigierende Eintragung im Handelsregister oder Firmenbuch
Ein Nachtrag ist eine nachträgliche Ergänzung, Änderung oder Korrektur zu einem bereits erfolgten Eintrag im Handelsregister oder Firmenbuch. Solche Nachträge können notwendig werden, wenn sich Angaben zum Unternehmen ändern, etwa bei der Änderung der Geschäftsanschrift, der Geschäftsführer oder bei Kapitalveränderungen. Der Nachtrag muss wie die ursprüngliche Anmeldung notariell beglaubigt und beim Amtsgericht eingereicht werden. Erst nach erfolgter Eintragung entfaltet die Änderung Rechtswirkung gegenüber Dritten. Nachträge dienen der laufenden Aktualisierung der Unternehmensdaten im Register, wodurch Rechtssicherheit und Transparenz gewahrt bleiben. Auch fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen müssen per Nachtrag berichtigt werden. In der Praxis sind Nachträge häufige Vorgänge, da Unternehmen sich im Laufe ihrer Geschäftstätigkeit strukturell oder organisatorisch weiterentwickeln.