Liquidator
Verantwortliche Person (juristisch oder natürlich) für die Abwicklung einer Gesellschaft im Rahmen der Liquidation
Der Liquidator hat die Aufgabe eine Gesellschaft, wie eine GmbH, eine GbR oder eine andere Art von Kapital- oder Personengesellschaft abzuwickeln. Seine Aufgaben umfassen die Beendigung aller laufenden Geschäfte, die Einziehung von Forderungen, die Begleichung von Schulden sowie die Verteilung des restlichen Vermögens an die Gesellschafter. Liquidator kann jede voll geschäftsfähige Person werden, die auch Geschäftsführer werden könnte. Jedoch werden vom Gesetz automatisch die amtierenden Geschäftsführer, sofern nicht durch Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschluss oder Gerichtsbeschluss eine andere Regelung getroffen wurde, als Liquidatoren bennant. Der Liquidator übernimmt die Vertretung des Unternehmens nach außen und wird im Handelsregister eingetragen. Der Liquidator ist gesetzlich verpflichtet, die Gläubiger durch Bekanntmachungen zur Anmeldung ihrer Forderungen aufzufordern. Nach Beendigung der Abwicklung erstellt er eine Schlussrechnung. Erst danach erfolgt die Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister. Der Liquidator haftet bei Pflichtverletzungen persönlich.Nicht zu verwechseln ist der Liquidator mit dem Insolvenzverwalter, der vom Insolvenzgericht ernannt und beaufsichtigt wird, um eine Gesellschaft bei der ordnungsgemäßen Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu unterstützen.