Liquidation
Abwicklung eines Unternehmens zur Beendigung seiner rechtlichen Existenz
Die Liquidation ist der rechtlich geordnete Prozess zur Auflösung einer Gesellschaft, bei dem alle laufenden Geschäfte beendet, Vermögenswerte veräußert, Verbindlichkeiten beglichen und das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter bzw. Anteilseigner verteilt werden. Der Vorgang beginnt mit einem Beschluss der Gesellschafter (bzw. Aktionäre bei AGs) zur Auflösung. Danach wird ein Liquidator bestellt, der die Abwicklung übernimmt. Während der Liquidation darf das Unternehmen nur noch Handlungen vornehmen, die der Beendigung des Geschäftsbetriebs dienen. Der Vorgang wird durch Eintragungen im Handelsregister öffentlich gemacht. Gesetzlich ist eine Sperrfrist von einem Jahr vorgeschrieben, bevor die Löschung erfolgen kann, um Gläubigerschutz zu gewährleisten. Erst nach vollständiger Verteilung des Vermögens und der Löschung im Handelsregister ist das Unternehmen endgültig beendet.