Körperschaft
Zusammenschluss von Personen zu einer juristischen Person mit eigener Rechtsfähigkeit
Eine Körperschaft ist eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die durch Mitglieder gebildet wird und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Beispiele für Körperschaften sind Aktiengesellschaften, eingetragene Vereine oder Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Universitäten oder Handelskammern. Sie handeln durch ihre Organe und sind Träger von Rechten und Pflichten. In der Wirtschaft ist die Körperschaft besonders durch Kapitalgesellschaften relevant. Körperschaften sind abgrenzbar von Personengesellschaften durch ihre Eigenständigkeit, durch die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung sowie durch besondere steuerliche Regelungen – etwa die Körperschaftsteuer. Sie unterliegen je nach Rechtsform unterschiedlichen Gründungsvoraussetzungen, Transparenzpflichten und Aufsichtsmechanismen.