Konzern

Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen die eine wirtschaftliche Einheit bilden

Ein Konzern ist ein Verbund mehrerer rechtlich eigenständiger Unternehmen, die wirtschaftlich unter einer einheitlichen Leitung stehen. Diese Struktur entsteht meist durch Beteiligungen, bei denen ein Mutterunternehmen die Kontrolle über Tochterunternehmen ausübt. Die rechtliche Grundlage für Konzerne findet sich u. a. im Aktiengesetz (§§ 15 ff. AktG). Es gibt verschiedene Konzernarten: den Unterordnungskonzern (ein Unternehmen dominiert die anderen), den Gleichordnungskonzern (Kooperationsform gleichberechtigter Partner) und den faktischen Konzern (Kontrolle ohne Beteiligungsmehrheit). Konzerne bieten Vorteile wie Größenvorteile, Synergien und Marktmacht, bringen aber auch Herausforderungen in Bezug auf Transparenz, Haftung und interne Steuerung mit sich. In der Bilanzierung müssen Konzerne häufig konsolidierte Abschlüsse erstellen, die die Finanzlage des Gesamtverbundes abbilden.