Komplementär
Voll haftender Gesellschafter mit Geschäftsführungsbefugnis in einer KG
Der Komplementär ist der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) und trägt die volle Verantwortung für die Geschäftsführung und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Er kann eine natürliche oder juristische Person sein, z. B. auch eine GmbH (in der GmbH & Co. KG). Im Gegensatz zum Kommanditisten haftet der Komplementär unbeschränkt – also mit seinem gesamten Privatvermögen. Er vertritt die Gesellschaft nach außen, führt die Geschäfte und entscheidet operativ über die Unternehmensstrategie. Komplementäre unterliegen gesetzlichen und vertraglichen Rechten und Pflichten. Sie können für ihre Geschäftsführung auch haftbar gemacht werden. In einer GmbH & Co. KG wird das Haftungsrisiko des Komplementärs durch die Konstruktion mit der GmbH als Komplementärin vermieden, was diese Gesellschaftsform besonders attraktiv macht.