Kommanditist
Gesellschafter einer KG mit beschränkter Haftung und ohne Geschäftsführungsbefugnis
Ein Kommanditist ist ein Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft (KG), der im Gegensatz zum Komplementär nur mit seiner Einlage haftet. Seine Rechte und Pflichten sind im Gesellschaftsvertrag geregelt. Der Kommanditist bringt Kapital in die Gesellschaft ein, ist aber von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Er hat jedoch Kontrollrechte, z. B. Einsicht in die Bücher. Die Haftung des Kommanditisten endet mit der vollständigen Einbringung seiner Einlage. Kommanditisten sind typischerweise stille Teilhaber, die am Gewinn beteiligt werden, aber kein operatives Mitspracherecht haben. Die Rechtsstellung eines Kommanditisten macht die KG attraktiv für Investoren, die kein unternehmerisches Risiko eingehen, aber vom Erfolg des Unternehmens profitieren wollen. Änderungen in der Person eines Kommanditisten sind eintragungspflichtig im Handelsregister.