Kommanditgesellschaft (KG)
Personengesellschaft mit mindestens einem voll haftenden und einem beschränkt haftenden Gesellschafter
Die Kommanditgesellschaft ist eine Sonderform der Personengesellschaft, die aus mindestens einem Komplementär (voll haftend) und einem Kommanditisten (beschränkt haftend) besteht. Der Komplementär führt die Geschäfte und haftet mit seinem gesamten Vermögen. Der Kommanditist hingegen ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen und haftet nur in Höhe seiner Einlage. Die KG ist besonders für Familienunternehmen oder Start-ups attraktiv, die Kapitalgeber beteiligen möchten, ohne ihnen Mitspracherechte einzuräumen. Die Gesellschaft wird durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Trotz ihrer Flexibilität ist die KG steuerlich eine transparente Gesellschaft, d. h. die Gewinne werden auf Ebene der Gesellschafter besteuert. Die Kommanditgesellschaft ist rechtlich nicht selbstständig, kann aber wie eine juristische Person auftreten.