Kündigung der Gesellschaft

Beendigung der Mitgliedschaft eines Gesellschafters in einer Personengesellschaft

Die Kündigung der Gesellschaft ist ein Weg, die Mitgliedschaft eines Gesellschafters in einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG) zu beenden. Sie erfolgt durch eine formgerechte Erklärung gegenüber den Mitgesellschaftern und kann in der Regel ordentlich oder außerordentlich erfolgen. Die ordentliche Kündigung ist an Fristen gebunden, die sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder dem Gesetz ergeben (§ 723 BGB). Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa grobe Pflichtverletzungen oder Vertrauensverlust. Die Kündigung kann zur Auflösung der gesamten Gesellschaft führen, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine Fortsetzung mit den verbleibenden Gesellschaftern vor.