Kapitalgesellschaft

Unternehmensform mit eigener Rechtspersönlichkeit und Haftung über das Gesellschaftsvermögen unabhängig von den Gesellschaftern

Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die als eigenständiges Rechtssubjekt am Wirtschaftsleben teilnimmt. Zu den Kapitalgesellschaften zählen vor allem die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihrer Einlage. Kapitalgesellschaften entstehen durch Eintragung ins Handelsregister und sind verpflichtet, bestimmte rechtliche, steuerliche und buchhalterische Vorgaben einzuhalten, z. B. doppelte Buchführung, Jahresabschlüsse oder Publizitätspflichten. Sie können Rechte erwerben und Pflichten eingehen, klagen und verklagt werden. Die Leitung erfolgt durch Organe wie Geschäftsführung oder Vorstand. Kapitalgesellschaften eignen sich besonders für größere Unternehmen oder risikobehaftete Geschäftsmodelle, bei denen die Haftungsbeschränkung ein wesentliches Schutzinstrument darstellt.