Juristische Person

Eine rechtlich selbständige Organisation mit eigenen Rechten und Pflichten

Eine juristische Person ist ein rechtliches Konstrukt, das eigenständig am Rechtsverkehr teilnehmen kann – ähnlich wie eine natürliche Person. Sie kann Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden, Vermögen besitzen und Arbeitnehmer beschäftigen. Juristische Personen entstehen meist durch Eintragung in ein öffentliches Register, etwa das Handelsregister. Zu den juristischen Personen zählen Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG, aber auch Vereine, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Anders als bei natürlichen Personen sind Rechte und Pflichten hier an die Organisation gebunden – nicht an die dahinterstehenden Personen. Die Organe der juristischen Person (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) handeln im Namen der Organisation. Die Gründung, Organisation und Auflösung juristischer Personen ist gesetzlich geregelt und bietet insbesondere durch die Haftungsbegrenzung Vorteile für unternehmerisches Handeln. Dadurch spielen sie eine zentrale Rolle im Wirtschaftsleben und im öffentlichen Sektor.