Insolvenzverfahren
Gerichtliches Verfahren zur Abwicklung einer Unternehmensinsolvenz
Das Insolvenzverfahren ist ein gesetzlich geregelter Prozess, der bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer natürlichen oder juristischen Person (Unternehmen) eröffnet wird. Ziel ist es, das vorhandene Vermögen des Schuldners gleichmäßig unter den Gläubigern aufzuteilen. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Eröffnung, woraufhin das Gericht einen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser übernimmt die Kontrolle über das Unternehmen, prüft die Forderungen der Gläubiger und entscheidet über Sanierungsmaßnahmen oder die Abwicklung. Unter bestimmten Bedingungen kann das Unternehmen durch einen Insolvenzplan erhalten bleiben. Das Verfahren endet mit der Verteilung der Insolvenzmasse oder dem Abschluss eines Sanierungsplans.