Insolvenz
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer natürlichen oder juristischen Person (Unternehmen)
Insolvenz beschreibt die Situation, in der eine natürliche oder juristische Person (Unternehmen) zahlungsunfähig ist oder ihre Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen (Überschuldung). In einem solchen Fall ist der Unternehmer verpflichtet, innerhalb von drei Wochen Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Die Insolvenz dient dem Schutz der Gläubiger und zielt auf eine gerechte Verteilung des noch vorhandenen Vermögens. Ein Unternehmen kann auch durch ein sogenanntes Schutzschirmverfahren versuchen, sich durch Sanierung zu retten. Die Insolvenz kann zur vollständigen Auflösung oder zur Fortführung des Unternehmens unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters führen.