Inhaber

Eigentümer eines Unternehmens insbesondere bei Einzelunternehmen

Der Inhaber ist die natürliche Person, der ein Unternehmen rechtlich gehört. Insbesondere bei Einzelunternehmen und eingetragenen Kaufleuten (e. K.) ist der Inhaber allein verantwortlich für alle Entscheidungen und haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Inhaber können auch mehrere Personen sein, etwa bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Der Begriff wird häufig in Verbindung mit kleinen und mittelständischen Unternehmen verwendet, in denen keine Trennung zwischen Eigentum und Geschäftsführung besteht.