Handelsregister B (HRB)

Abteilung des Handelsregisters für Kapitalgesellschaften

Das Handelsregister B (HRB) ist eine spezielle Abteilung des Handelsregisters, in der Kapitalgesellschaften wie GmbHs, AGs oder UGs geführt werden. Die Eintragung in das HRB ist verpflichtend und erfolgt durch notariell beglaubigte Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht. Erfasst werden Angaben wie der Firmenname, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stamm- oder Grundkapitals, Geschäftsführer bzw. Vorstände und eventuelle Prokura. Änderungen wie Geschäftsführerwechsel oder Sitzverlagerungen sind ebenfalls einzutragen. Die HRB-Nummer identifiziert die Eintragung eindeutig. Die Eintragungen im HRB genießen öffentlichen Glauben und dienen der rechtlichen Sicherheit im Geschäftsverkehr. Sie ermöglichen Geschäftspartnern eine fundierte Einschätzung über die wirtschaftliche Struktur eines Unternehmens.