Handelsregister A (HRA)
Abteilung des Handelsregisters für Einzelkaufleute und Personengesellschaften
Das Handelsregister A (HRA) ist eine Abteilung des Handelsregisters, in der Einzelkaufleute, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) eingetragen werden. Es dokumentiert grundlegende rechtliche Informationen über diese Unternehmensformen, etwa den Namen (Firma), Sitz, Inhaber oder Gesellschafter sowie Vertretungsregelungen. Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht und ist öffentlich einsehbar. Änderungen wie ein Inhaberwechsel oder die Auflösung des Unternehmens müssen ebenfalls eingetragen werden. Die Informationen in der HRA haben eine sogenannte Publizitätswirkung – Dritte dürfen und müssen auf deren Richtigkeit vertrauen.