Handelsregister
Öffentliches Verzeichnis zur Erfassung rechtlicher Unternehmensdaten
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Amtsgerichten geführt wird. Es enthält wesentliche Informationen über Unternehmen wie deren Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsführer oder Vorstände sowie Kapitalanlagen. Die Eintragung ins Handelsregister ist für viele Unternehmensformen – wie GmbH, AG oder OHG – verpflichtend. Das Register unterteilt sich in zwei Abteilungen: HRA für Einzelkaufleute und Personengesellschaften und HRB für Kapitalgesellschaften. Die Einträge dienen der rechtlichen Sicherheit im Geschäftsverkehr und sind für jedermann einsehbar. Sie haben Publizitätswirkung, was bedeutet, dass Dritte auf die Richtigkeit der Einträge vertrauen dürfen. Änderungen, etwa bei der Geschäftsführung oder dem Unternehmenssitz, sind eintragungspflichtig. Damit ist das Handelsregister ein zentrales Element der Unternehmensrechtsordnung.