Grundkapital
Das bei der Gründung einer Aktiengesellschaft festgelegte Kapital
Das Grundkapital ist das in der Satzung einer Aktiengesellschaft (AG) festgelegte Kapital, das durch Ausgabe von Aktien aufgebracht wird. Es bildet die finanzielle Grundlage der Gesellschaft und dient dem Gläubigerschutz. Das Grundkapital muss mindestens 50.000 Euro betragen. Es ist in einzelne Aktien aufgeteilt, die die Beteiligung der Aktionäre verkörpern. Änderungen des Grundkapitals bedürfen eines Satzungsänderungsbeschlusses und der Eintragung ins Handelsregister. Das Grundkapital darf nur unter bestimmten Bedingungen an die Aktionäre zurückgeführt werden, was die Stabilität und Seriosität der AG unterstützt.