Gründung

Der rechtlich und wirtschaftlich geregelte Schaffung eines neuen Unternehmens

Die Gründung ist der formale und wirtschaftlicher Prozess, durch den ein Unternehmen ins Leben gerufen wird. Sie umfasst die Entscheidung zur Unternehmensform, die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags oder einer Satzung, die notarielle Beurkundung (bei Kapitalgesellschaften), die Kapitalaufbringung und die Eintragung ins Handelsregister oder Firmenbuch. Erst mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft rechtswirksam. Zusätzlich müssen je nach Branche Gewerbeanmeldungen, steuerliche Erfassungen und Versicherungen vorgenommen werden. Die Gründung bildet den Ausgangspunkt für alle weiteren unternehmerischen Aktivitäten.