Gesellschaftsvertrag

Dokument zur Regelung der rechtlichen Grundlage einer Gesellschaft

Der Gesellschaftsvertrag ist das konstituierende Dokument bei der Gründung einer Gesellschaft. Er regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die interne Organisation und Zweckverfolgung der Gesellschaft. Je nach Gesellschaftsform kann er formfrei (z. B. bei der GbR) oder notariell beurkundet (z. B. bei der GmbH) erfolgen. Der Vertrag enthält typischerweise Regelungen zu Einlagen, Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Kündigung, Nachfolge und Streitbeilegung. Ein klar formulierter Gesellschaftsvertrag schafft Rechtssicherheit, erleichtert die Zusammenarbeit und kann spätere Konflikte verhindern. Bei Kapitalgesellschaften bildet er zusammen mit der Eintragung ins Handelsregister die rechtliche Existenzgrundlage.