Gesellschafter
Person oder juristische Person die Eigentümer oder Mitinhaber eines Unternehmens ist
Gesellschafter sind natürliche oder juristische Personen, die Anteile an einer Gesellschaft halten. Je nach Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrag entstehen diverse Aufgaben, Pflichten und Rechte. Grundsätzlich lässt sich zwischen Stillen Gesellschaftern und Geschäftsführenden Gesellschaftern. Während Stille Gesellschafter nur Kapital zu Verfügung stellen und somit nur an Gewinnen und Verlusten beteiligt sind, sind aktive Gesellschafter in einer leitenden Position im Unternehmen. Dabei treffen sie Entscheidungen und beeinflussen die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Unbeachtet ihrer Rolle im jeweiligen Unternehmen haben sie alle die Einlagepflicht, also die Zahlung des im Gesellschaftsvertrag bestimmten Stammkapitals, sowie die Treuepflicht, die loyalen Einsatz für die Gesellschaft und deren Ziele beinhaltet, zu erfüllen. Dafür erhalten sie Rechte, etwa das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, das Informationsrecht und gegebenenfalls Mitwirkung an Geschäftsentscheidungen. Gesellschafter haften – abhängig von der Rechtsform – beschränkt oder unbeschränkt. Ihre Identität sowie ihre Anteile werden bei Kapitalgesellschaften im Handelsregister oder in der Gesellschafterliste dokumentiert.