Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung der Gesellschafter

Die GmbH ist eine weit verbreitete Kapitalgesellschaft in Deutschland und Österreich. In dieser Rechtsform der Kapitalgesellschaften ist die Haftung des Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet, dass zum Beispiel im Falle von Schulden der Gesellschafter nur mit seinen Geschäftsanteilen haften muss und nicht mit dem eigenen Privatvermögen. Die Gesellschafter haften nur mit ihren Einlagen, nicht mit ihrem Privatvermögen. Die GmbH gilt als juristische Person und kann selbst Verträge abschließen, Eigentum erwerben oder verklagt werden. Voraussetzung für die Gründung ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag sowie ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Die Geschäftsführung obliegt einem oder mehreren Geschäftsführern. Die GmbH bietet Flexibilität in der Gestaltung der internen Strukturen und ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen attraktiv. Die Eintragung ins Handelsregister ist zwingend erforderlich, ebenso die Führung einer ordentlichen Buchhaltung.