Fusion

Zusammenschluss von zwei oder mehr rechtlich selbstständigen Unternehmen zu einer neuen einheitlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit

Die Fusion ist eine Form der Unternehmensumwandlung, bei der zwei oder mehrere juristische Personen zu einer einzigen verschmolzen werden. Dies kann durch Aufnahme (ein Unternehmen übernimmt das andere) oder durch Neugründung (es entsteht eine neue Gesellschaft) geschehen. Die rechtliche Grundlage bildet das Umwandlungsgesetz. Die Fusion erfordert umfangreiche rechtliche und steuerliche Prüfungen sowie notariell beurkundete Verträge. Ziel ist häufig eine strategische Neuausrichtung, Effizienzsteigerung oder eine Expansion. Die beteiligten Unternehmen verlieren ihre rechtliche Eigenständigkeit, wobei die Vermögenswerte und Verpflichtungen automatisch auf das übernehmende Unternehmen übergehen. Eine Eintragung ins Handelsregister ist zwingend erforderlich.