Firmierung

Rechtliche Festlegung des Namens unter dem ein Unternehmen auftritt

Die Firmierung ist die Benennung eines Unternehmens und bezeichnet den rechtlich geschützten Namen, unter dem es im Handelsregister bzw. Firmenbuch eingetragen ist. Der Name dient der eindeutigen Identifikation und dem geschäftlichen Auftreten nach außen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Name muss zur Kennzeichnung geeignet sein, Unterscheidungskraft besitzen und darf keine irreführenden Angaben enthalten. Zudem ist die Firmenfortführung im Falle von Veränderungen (z. B. Gesellschafterwechsel) möglich, sofern dies mit dem Firmenwahrheit Erfordernis vereinbar ist. Die Wahl der Firmierung ist bei der Gründung ein zentraler Aspekt, da mit ihr auch Rechte und Pflichten verbunden sind. Änderungen der Firmierung sind ebenfalls eintragungspflichtig. Die Firmierung kann aus dem Namen des Inhabers, aus Sachangaben oder aus Fantasiebezeichnungen bestehen – häufig ergänzt um die jeweilige Rechtsform (z. B. GmbH, AG).