Erweiterung des Unternehmensgegenstands

Ergänzung oder Änderung der geschäftlichen Tätigkeiten

Wenn ein Unternehmen neue Geschäftsbereiche erschließen oder bestehende erweitern will, muss der Unternehmensgegenstand entsprechend angepasst werden. Dafür wird das bestehende Unternehmen um den neuen Geschäftszweig erweitert. Dazu muss der Gesellschaftsvertrag notariell geändert und die Änderung im Handelsregister eingetragen werden. Bei einer Änderung der geschäftlichen Tätigkeiten muss auch diese im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. Dies erfordert einen Gesellschafterbeschluss sowie eine notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister. Die Formulierung des Unternehmensgegenstands sollte präzise, aber nicht zu eng gefasst sein, um flexible Geschäftstätigkeiten zu ermöglichen.